Was ist ein Versicherungsmakler? Und der Unterschied zu einem Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater!

6.03.2018

Hallo,

ich bin Dirk Bengesser, einer der Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung bei der VERMAS Versicherungsmakler Service GmbH.

Immer wenn ich außerhalb der Versicherungs- Finanzdienstleistungsbranche auf Veranstaltungen oder auch privat unterwegs bin kommt früher oder später die Frage auf: Was machen Sie eigentlich?

 

Darauf angesprochen ist meine Antwort immer:

Ich berate Menschen und Unternehmen zu Versicherungen und Kapitalanlagen, ich bin Finanz- und Versicherungsmakler.

Es folgt in sehr vielen Fällen die Gegenfrage: “für welche Versicherung oder Gesellschaft arbeitest Du”?

Für welche was???

 

 

Mit diesem Missverständnis möchte ich in dem folgenden Artikel gerne aufräumen.

In Deutschland gibt es viele Arten eine Versicherung abzuschließen und Beratung zu bekommen.

Aber diese Dienstleistung darf nur von einem Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler (zusammengefasst Versicherungsvermittler) oder Versicherungsberater erbracht werden.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob es z.B. ein reiner Onlinevertrieb, ein Büro bei Ihnen vor Ort oder direkt eine Versicherung oder Bank ist.

Jeder dieser Berufe ist zulassungspflichtig und muss im Vermittlerregister der IHK eingetragen bzw. registriert sein. Ohne diese Eintragung ist es in Deutschland untersagt, eine Beratung zu Versicherungen abzugeben.

Um heute diese Zulassung überhaupt zu erhalten, benötigt man den Nachweis einer qualifizierten Ausbildung (mindestens den Versicherungsfachmann IHK), eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, muss seine Schufa vorzeigen und ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben.

 

Laut Statistik der IHK vom 02.01.2018 liegt für folgende Anzahl die Registrierung vor:

169.900 Versicherungsvertreter / Mehrfachvertreter

46.786 Versicherungsmakler

317 Versicherungsberater

 

Der Status bzw. die Art der Registrierung sagt noch nichts über die eigentliche Qualität der Beratung und die Produkte aus.

Jeder gute Verkäufer oder Berater, der seinen Beruf ernst nimmt, wird alles dafür tun, damit Sie das im Rahmen seiner Möglichkeiten passendste Produkt bekommen.

Aber wo liegen dann die eigentlichen Unterschiede?

 

 

 

Schauen wir uns an was der Gesetzgeber und die Registrierung darüber aussagt und wo Ihre Vorteile und eventuell für den einzelnen die Einschränkungen sind:

Vor einem Beratungsgespräch schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie von dem Versicherungsmakler / Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater eine sogenannte Erstinformation erhalten.

Dieser selten beachtete “Zettel oder Download” muss verpflichtende Informationen enthalten, damit Sie klar wissen mit wem Sie es zu tun haben.

Die IHK schreibt dazu:

Beim ersten Geschäftskontakt muss der Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO und der Versicherungsberater nach § 34 e GewO dem Versicherungsnehmer folgende Angaben klar
und verständlich in Textform zur Verfügung stellen, § 11 Versicherungsvermittlerverordnung.

seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
seine betriebliche Anschrift, ob er als:
– Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO,
– als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der GewO,
– nach § 34 d Abs. 4 GewO als gebundener Versicherungsvertreter, mit Erlaubnisbefreiung
– nach § 34 d Abs. 3 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
– als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34 d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11 a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen
ist, die direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen, die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

Kurz gesagt, er muss sich selbst identifizieren und transparent machen, für wen er arbeitet und wie er entlohnt wird.

Aber nur wenn Sie sich über die Unterschiede im klaren sind werden Sie danach mit der Beratung und dem Ergebnis zufrieden sein.

 

 

 

Versicherungsvertreter / Mehrfachvertreter:

Versicherungsvertreter oder Mehrfachvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (§ 59 Absatz 2 VVG)

Versicherungsvertreter sind klassischerweise die regionalen Agenturen, Banken, Sparkassen, Vertretungen der Gesellschaften vor Ort und an dem Logo der Versicherungsgesellschaft zu erkennen.

Mehrfachvertreter können z.B. Banken, Strukturvertriebe oder kleine regional tätige Büros sein.

Der Versicherungsvertreter vertritt -wie der Name schon sagt- die Interessen einer Versicherungsgesellschaft. Er wird von seiner Gesellschaft, für die er als Angestellter oder Selbstständiger eine Versicherungsagentur führt, entsprechend geschult und mit Marketingmaterial unterstützt. Er darf nur die ihm vorgegebenen Produkte bewerben und verkaufen. Es gibt darüber hinaus noch den Mehrfachagenten oder Mehrfachvertreter, der mehrere Gesellschaften im Angebot hat aber auch hier vertraglich zur Wahrung der Interessen der Versicherungsgesellschaften verpflichtet ist.

Der Auftraggeber ist hier also nicht Sie, sondern die Versicherungsgesellschaft.

 

Vorteile:

Alles was der Versicherungsvertreter in seinen Gesprächen dokumentiert gilt als ob es der Versicherungsgesellschaft gesagt wurde, er ist sozusagen Auge und Ohr seines Arbeitgebers und dieser haftet dann auch dafür.

Er kann auf die Infrastruktur und Materialien der Gesellschaft zurückgreifen.

Einschränkungen:

Beschränkte Auswahl von Produkten

 

 

 

Versicherungsmakler:

Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber (also Sie), die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG))

Der Versicherungsmakler ist ein selbstständiger Kaufmann, entweder als Einzelperson oder als Unternehmen. Er arbeitet ausschließlich für Sie und seine weiteren Kunden und Mandanten auf Grundlage seines eigenen Maklerauftrages mit dem er durch Sie beauftragt wird, für ausreichenden Versicherungsschutz nach Ihren Vorgaben zu sorgen.

Dies regelt z.B. der §60 VVG

Der Versicherungsmakler schuldet seinem Kunden die Auswahl und Aufrechterhaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes. Er hat seiner Beratung eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde zu legen (§ 60 Absatz 1 VVG)

Das bedeutet konkret, wir als Versicherungsmakler müssen mehrere Angebote nach Ihren Vorgaben und einer ausführlichen Risikoerfassung einholen und Sie eingehend dazu beraten.

Wir tragen dafür Sorge, dass Sie bestmöglich abgesichert sind. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Sie das billigste Angebot am ganzen Markt bekommen.

Ein guter Versicherungsmakler wird immer den Schwerpunkt auf die bestmögliche Leistung für Sie legen.

Am Ende geht es nämlich immer darum, dass ein berechtigter Schaden schnellstmöglich zu Ihrer Zufriedenheit bezahlt bzw. reguliert wird.

Der Versicherungsmakler trägt für die Ausarbeitung Ihrer Anfragen die volle Verantwortung und übernimmt die Haftung. Für diese Haftung ist der Versicherungsmakler verpflichtet eine sogenannte Vermögensschadenversicherung mit mindestens 1.300.000€ vorzuhalten.

 

Vorteile:

Er muss nicht nur das Risiko erfassen, sondern auch dokumentieren warum er genau dieses Produkt oder jene Gesellschaft empfohlen hat und darauf hinweisen wenn er sieht, dass ein Risiko noch nicht versichert ist.

Große Produktauswahl

Er ist aufgrund der laufenden Vergütungen (Courtagen) z.B. bei Sachversicherungen normalerweise an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert um rentabel arbeiten zu können.

Einschränkungen:

Die Beratung mehrhrer Gesellschaften kann sehr aufwendig sein und erfordert mehr Zeit und Mitarbeit von Ihnen.

Der Versicherungsmakler wird direkt von den Finanz- und Versicherungsgesellschaften bezahlt, außer er trifft mit Ihnen eine Honorarvereinbarung (gesetzlich leider nur eingeschränkt möglich).

 

 

 

Versicherungsberater:

Der Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 Gewerbeordnung ist anders als z.B. ein Honorarberater ein geschützter Begriff. Auch der Versicherungsberater ist ein selbstständiger Kaufmann und handelt in Ihrem Interesse. Anders als der Versicherungsmakler darf der Versicherungsberater keine Vergütung von Versicherungen annehmen und arbeitet ausschließlich auf Basis eines zwischen Ihnen und ihm frei verhandelbaren Honorar (ca. 150€ pro Stunde).

 

Vorteile:

Sie können sich sicher sein, dass die Empfehlung des Versicherungsberaters ohne Verkaufsinteresse hinsichtlich Produkte erfolgt. Der Versicherungsberater erbringt für den Kunden umfangreiche Dienstleistungen. Es beginnt für Sie mit der Aufnahme der individuellen Kundensituation, stellt dann fest, welchen Versicherungsbedarf Sie tatsächlich haben, recherchiert mit seinem Marktüberblick nach geeigneten Produktlösungen, bewertet sie nach passenden Kriterien und präsentiert Ihnen die besten Lösungen in einer abschließenden Empfehlung. Auf dieser Basis aus Fachwissen, Marktüberblick und Erfahrung können Sie das für sich passende Produkt auswählen.

Einschränkungen:

Sie bezahlen das Honorar des Versicherungsberaters direkt nach der Beratung, nicht indirekt durch eine in den Vertrag eingerechnete Provision oder Courtage.

Es gibt (Stand Januar 2018) nur 317 echte zugelassene Versicherungsberater in Deutschland.

 

 

Fazit:

Wie bereits gesagt: allein der Status der Person, der Sie berät, sagt noch nichts über die eigentliche Qualität der Beratung aus.

Die Qualität der Beratung und der Produktauswahl ist aber in den meisten Fällen der einzige Faktor, welcher darüber entscheidet, ob Sie dauerhaft richtig versichert sind.

Und darauf sollten Sie unbedingt achten.

 

 

Ich hoffe dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen, bei Fragen nehmen Sie sehr gerne mit uns Kontakt auf.

Hier finden Sie unser Team.

 

 

 

 

 

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