Senkung des Beitrags zur Krankenversicherung 2019

Sie haben Fragen, kontaktieren Sie uns hier

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn werden ab dem 1. Januar 2019 die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt nach Angaben des Gesundheitsministers unverändert. Insgesamt sollen so die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro entlastet werden.

Zudem gibt es Änderungen bei der Beitragsbemessung von hauptberuflich Selbstständigen. Wie es im Gesetzestext heißt, werden die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbiert. Ihr monatlicher Mindestbeitrag sinkt ab Anfang 2019 auf 171 Euro.

Sie haben Fragen, kontaktieren Sie uns hier

KONTAKT

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

(Pflichtangabe)“ zeigt erforderliche Felder an

Ohne Titel(Pflichtangabe)
Hidden
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise
(*) = benötigte Angaben (Pflichtfelder)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Kontakt

08171 / 63 99 99 4

service@vermas-gmbh.de

Adresse

Neuer Pl. 14, 82538 Geretsried, Germany

Socials