Rabattschutz, Verkehrsrechtschutz, Fahrerschutz, Auslandsschadenschutz, GAP-Deckung in der KFZ Versicherung, was ist das eigentlich?

9.11.2018

Rabattschutz:

Kfz-Versicherungen gestalten die Versicherungsbeiträge für ihre Versicherten unter anderem anhand eines Rabattsystems.

Wer keine Kosten durch selbst verschuldete Unfälle verursacht, wird dabei durch einen Schadenfreiheitsrabatt und die damit zusammenhängenden niedrigeren Versicherungsprämien belohnt.

Die Höhe des Rabatts ist an die aktuelle Schadenfreiheitsklasse gekoppelt, welche sich wiederum aus der Anzahl der unfallfreien Jahre in Folge ergibt. Für Kfz-Versicherte ist es daher wichtig, möglichst lang unfallfrei zu bleiben, um den Versicherungsbeitrag stetig zu reduzieren und niedrig zu halten.

Verkehrsrechtsschutz:

Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie als Verkehrsteilnehmer in einen Rechtsstreit geraten.

Das kann zum Beispiel infolge eines Verkehrsunfalls oder einer Meinungsverschiedenheit mit Ihrer Kfz-Werkstatt der Fall sein.

Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsberatung durch einen Anwalt, den Sie frei wählen können. Etwaige Kosten für Zeugen sowie mögliche Gerichtskosten werden ebenfalls übernommen.

Werden Gutachter beziehungsweise Sachverständige hinzugezogen, so kommt die Versicherung auch hierfür auf.

Folgende Leistungsarten sind in der Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten:

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, z. B. Einspruch gegen Führerschein-Entzug nach Überfahren eines Stoppschildes
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, z. B. Streitigkeiten mit dem Autohändler
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, z. B. Erteilung Fahrerlaubnis nach einer Sperre
  • Steuer-Rechtsschutz, z. B. bei Einspruch hinsichtlich falsch berechneter Kfz-Steuer
  • Straf-Rechtsschutz, z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung in Folge eines Unfalls

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Fahrerschutz:

Die Fahrerschutz-Versicherung übernimmt im Zusammenhang mit einem Personenschaden des Fahrers die Leistungen, für die bei den Mitfahrern die Haftpflichtversicherung aufkommt.

Dabei gehen die Leistungen anderer allerdings immer vor. Das heißt, die direkten Behandlungskosten müssen zum Beispiel weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden. Nur die Kosten, die kein anderer übernimmt, werden von der Fahrerschutz-Versicherung gedeckt.

Dazu zählen vor allem:

  • Schmerzensgeld
  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Für den Fahrerschutz gelten dabei üblicherweise die gleichen Deckungssummen, wie sie in der Haftpflicht für einen einzelnen Personenschaden festgelegt sind. In der Regel sind das je nach Versicherung acht bis 15 Millionen Euro. Allerdings sollten die Vertragsbedingungen vor Abschluss genau durchgelesen werden, denn manche Versicherer schränken ihre Leistungen stark ein – zum Beispiel maximal 500 Euro pro Monat für eine Haushaltshilfe – und zahlen eventuell nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.

Auslandsschadenschutz:

„Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und oder von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer Schadenersatz-Bestimmungen die eigenen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet werden“, so der GDV.

Damit Sie trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an.

Diese übernehme den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. „Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht angetastet.“ Der Auslandsschadenschutz wird häufig als optionaler Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten. Da der Auslandsschutz nicht generell für alle Länder gilt, sollte man prüfen, ob der angebotene Auslandsschutz auch für das Land, das bereist werden soll, gilt.

GAP-Deckung:

Sie haben ihr Fahrzeug geleast oder finanziert? Zeitpunkt und der Restwert ist fest vereinbart?

Entspannt einsteigen und entspannt wieder aussteigen: Die GAP-Deckung bietet im Fall eines größeren Schadens oder Diebstahls noch mehr Versicherungsschutz gegen die Forderungen des Leasing-/Kreditgebers.

  • Absicherung Ihres geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs bei Totalschaden oder Diebstahl
  • Erstattung der Differenz zwischen Kasko-Erstattung und tatsächlichem Abrechnungswert

Ein Totalschaden am Kfz kann für den Leasing-Nehmer trotz Versicherung teuer werden: Zwar erstattet die Vollkasko-Versicherung im Schadenfall den Zeitwert des Fahrzeugs. Jedoch übersteigt der im Leasing-Vertrag festgeschriebene Leasing-Restwert, der zurückgezahlt werden muss, diesen Wiederbeschaffungswert in der Regel. Wir ersetzen Ihnen die Differenz zwischen diesem Abrechnungswert des Leasing-Vertrags und der Erstattung aus der Kaskoversicherung. Je nach Fahrzeug kann sich diese Summe auf mehrere Tausend Euro belaufen. Mit der GAP-Deckung sind Sie vor diesen Kosten geschützt.

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