Helmpflicht, Haftpflicht und Promillegrenze

Was ist neu ab 2022 beim Skifahren in Italien

Helmpflicht gilt in Südtirol laut neuem Pisten-Sicherheitsgesetz

Mehr als 35.000 Skifahrer und Snowboarder aus Deutschland haben sich in der Saison 2019/2020 so schwer verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Das geht aus einer Statistik des Deutschen Skiverbandes hervor. Besonders Skihelme haben einen Einfluss auf die Schwere der Kopfverletzungen – das zeigen Untersuchungen. Italien hat die Regeln für mehr Sicherheit auf den Pisten daher verschärft. Dort gilt nun eine Helmpflicht für alle unter 18 Jahren; nicht wie bisher für Kinder unter 14 Jahren. Außerdem muss der Helm ein CE-Zertifikat haben.

Haftpflichtversicherung ist beim Skifahren in Südtirol vorgeschrieben

Seit dem 01.01.2022 müssen alle Personen auf der Piste ausreichend versichert sein. Jeder braucht eine Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen bei Beteiligten abdecken kann und auch dann greift, wenn die Schuld an einem Unfall zivilrechtlich nicht geklärt wird. Es gibt Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherungen, die sogar vor Ort in Südtirol mit dem Kauf des Skipasses abgeschlossen werden können.

Bußgeld: Neben dem Entzug des Skipasses liegen die Verwaltungsstrafen ohne Versicherung zwischen 100 und 150 Euro.

Promillegrenze auf italienischen Pisten: Alkohol-Test beim Skifahren in Südtirol

Auch durch alkoholisierte Ski- und Boardfahrer entstehen oftmals vermeidbare Unfälle auf der Piste. Deshalb hat Italien nun eine Promillegrenze eingeführt. Der Grenzwert gleicht dem im Straßenverkehr. Mit mehr als 0,5 Promille darf man nicht mehr auf den Pisten unterwegs sein. Wird der Wert beim Alkohol-Test überschritten, kann der Verstoß mit einer Geldbuße von 250 bis 1000 Euro geahndet werden. Fährt man mit mehr als 0,8 Promille auf der Piste in Italien, handelt es sich um eine Straftat.

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