E-Scooter Hierzulande vs. Ausland

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. Die mit einem Elektromotor ausgestatteten Tretroller stellen eine umweltfreundliche Option zur Fortbewegung dar und wurden vermutlich das ein oder andere Mal in größeren Städten gesichtet. Der folgende Artikel soll Sie mit allen wissenswerten Informationen bezüglich des Besitzes und Fahren eines elektrischen Tretrollers auf öffentlichen Straßen und Wegen im In- und Ausland informieren.

Während bei uns der E-Scooter-Trend erst mit gemächlichem Tempo Fahrt aufnimmt, sieht das in vielen europäischen Metropolen, wie beispielsweise Paris, Amsterdam oder Madrid bereits anders aus. Zahlreiche E-Tretroller von verschiedensten Start-Ups, wie „Lime“ oder „Bird“ sprießen förmlich aus dem Asphalt.

Hierzulande müssen E-Scooter eine allgemeine- oder eine Einzelbetriebserlaubnis besitzen, sowie haftpflichtversichert sein und ein Versicherungskennzeichen tragen, welches sie innerhalb kürzester Zeit bei Ihrem Versicherer erhalten können. Im Ausland hingegen, ist die Gesetzeslage nicht immer transparent. Sofern eine Pflichtversicherung im bereisten Land existiert, hat man im Fall eines Schadens wenig zu fürchten. Sollte man sich als Urlauber allerdings ein solches Elektronikkleinstfahrzeug ohne Haftpflichtversicherung des Vermieters ausleihen und Dritte schädigen, so ist der entstandene Schaden vollständig aus eigener Tasche zu zahlen.

Zu beachten ist allerdings die sogenannte Benzinklausel. Denn obwohl die meisten Haftpflichtversicherungen mittlerweile weltweit Versicherungsschutz bieten, fallen oftmals Kraftfahrzeuge (Benzin- oder Elektromotor), die mit mehr als 6km/h auf öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen fahren, von Deckungsschutz aus. Somit sollten sie also die Bedingungen ihres Vertrages prüfen.

Kurzgesagt ist Jedem, der sich für den Ausleih eines E-Scooters interessiert, zu raten sich über die Versicherungspflicht im jeweiligen Ausland zu informieren und falls diese nicht besteht, die Bedingungen der PHV-Police genaustens zu überprüfen.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsschutz unterwegs bin?

Sollte man auf einem Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette, bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Straßen verwenden, so macht man sich strafbar und riskiert Bußgelder.

Kommt es dabei zu einem Unfall, so sind aufkommende Schadensersatzanforderungen aus eigener Tasche zu begleichen. Dies lässt sich durch entsprechenden Versicherungsschutz vermeiden.

Wer zahlt, wenn mein E-Scooter geklaut wird?

Mittlerweile bieten einige Versicherer Kaskoversicherungen für die elektrischen Tretroller an, die einen Diebstahl abdecken. Gerne informieren wir Sie hierzu in einem Beratungsgespräch und finden somit auch das passende Angebot für Sie.

Lässt sich der E-Scooter in meine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Dies ist nicht möglich, da es sich bei dem elektrischen Tretroller um ein eigenständiges Fahrzeug handelt, welches eine eigenständige Kfz-Versicherung benötigt.

Kann ein minderjähriger Fahrer eine solche Versicherung abschließen?

Mit Einwilligung der Eltern, kann auch eine minderjährige Person eine Haftpflichtversicherung für einen E-Scooter abschließen. Allerdings dürfen diese nur gefahren werden, sofern man mindestens 14 Jahre alt ist.

Warum greift meine private Haftpflichtversicherung nicht, wie beispielsweise beim Pedelec?

Da bei einem E-Bike oder Pedelec noch selbst in die Pedale treten muss und nur von einem elektrischen Motor unterstützt wird, gelten diese nicht als eigenständige Fahrzeuge, sondern als Fahrrad. Im Gegensatz dazu muss man bei einem E-Scooter keine eigene Kraft aufwenden, um auf diesem zu fahren. Für eigenständige (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

Wissenswertes

  • Beim Fahren eines E-Scooters besteht keine Helmpflicht, allerdings ist ein solcher jeden Fahrer zu empfehlen
  • Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt

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