Cyber-Crime kann inzwischen jeder! Geschädigt werden aber auch!

8.06.2022

Man liest oder hört es immer wieder über sämtliche Medien:

 

Vielleicht kennen Sie sogar eines der folgenden Begriffe?

  • Hacking
  • Pharming
  • Skimming
  • Phishing
  • Cybermobbing
  • Trojaner und Viren
  • Spam
  • Rogueware/Scareware

All das sind Begriffe, die mit Kriminalität im Internet zu tun haben.

 

Können Sie mindestens eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten?

  • Verkaufen Sie etwas auf ebay oder ebay Kleinanzeigen?
  • Nutzen Sie Online-Banking, Kredit-, Bank-, Debitkarten oder sogar Ihr Smartphone bzw. Ihre Smartwatch zum Bezahlen?
  • Erhalten Sie auch E-Mails, die von Unbekannten versendet werden?
  • Buchen Sie auf Zimmer über beispielsweise Airbnb?
  • Wurden Sie schon einmal angeblich von Windows angerufen und man hat Ihnen erklärt, dass Ihr PC nicht mehr sicher sei und Sie einen Betrag zahlen müssen, damit Sie Ihren Rechner weiter benutzen können?

 

Laut der JIM-Studie 2019 (Jugend, Information, Medien) des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest ist rund jedes zehnte Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener Opfer von Mobbing per Smartphone, Social Media oder Internet.

Eine höhere Betroffenenanzahl geht aus der DIVSI U25-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet hervor. Demnach haben 14% der Studienteilnehmer angegeben, bereits Opfer von Cybermobbing gewesen zu sein.

Dritte geben Ihre privaten Daten im Internet preis, die besser nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten.

Sie bekommen aus heiterem Himmel eine Abmahnung vom Anwalt wegen Urheberrechtsverstößen?

Haben Sie eine Alexa, ein Google Chrome Cast oder andere Smart-Home-Produkte und steuern damit sogar ggf. Ihre Elektro-Geräte und Heizung?

Was passiert, wenn diese gehackt werden und Ihre Energie-Kosten auf einmal ins Unermessliche steigen?

Die Maschen der Scammer, Hacker, Mobber… im Internet werden immer dreister und doch immer undurchsichtiger für Menschen ohne große Kenntnisse. Dazu wird das Ausgrenzen von Klassenkameraden und Kollegen durch das Internet immer einfacher.

 

Und noch mehr versteckte (Kosten-)Fallen:

Wusstest du, dass du dich mit Bildern vom Eiffelturm bei Nacht strafbar machen kannst?

Tagsüber ist das Fotografieren und die Nutzung der Fotos urheberrechtsfrei, Sie können also sowohl privat als auch kommerziell genutzt werden. Anders sieht das jedoch bei Nacht aus. Hier sind die Fotos nur für den Privatgebrauch erlaubt. Zumindest gilt das in Frankreich, denn die Betrieberfirma des Eiffelturms beansprucht die Veröffentlichungsrechte der nächtlichen Fotos für sich. In Deutschland darf man jedoch dank der Panoramafreiheit Fotos öffentlicher Gebäude und Sehenswürdigkeit auch veröffentlichen.

Auch andere Sehenswürdigkeiten wie das Mausoleum des Taj Mahals in Indien, die Westminster Abbey in London oder der Rotlichtbezirk in Amsterdam schränken das Fotografieren größtenteils ein.

Auch hier kann Unwissenheit leider schnell kostspielig werden.

 

Und nun die wichtigste aller Fragen, wie kann ich mich davor schützen?

Es gibt den klassischen Virenschutz, der Sie vor einfachen Trojaner- und Virenangriffen schützen. Auch gibt es den Spamfilter, der Ihr E-Mail-Provider mit sich bringt. Oder auch eine Firewall, die Sie vor einfachen Hacker- und Phishingversuchen schützen soll.

 

Aber was ist, wenn der Hacker nachbohrt?

Was ist, wenn Sie doch auf einen Link aus einer unbekannten E-Mail geklickt haben? Was ist, wenn Ihre Online-Banking-, Social-Media- oder Log-In-Daten für andere Seiten gephisht wurden?

 

Dafür gibt es die Cyberversicherung!

Cyberversicherungen sind schon lange ein Thema für Unternehmen, die digitalisiert aufgestellt sind. Aber auch im privaten Gebrauch werden Hilfestellungen und Kostenerstattungen bei oben genannten Beispielen immer gefragter.

 

Was kann die Cyberversicherung im Leistungsfall für mich tun?

  • Psychologische Beratung und juristische Beratung nach Cybermobbing.
  • Erstattung des finanziellen Schadens nach einem Hackerangriff durch Missbrauch von elektronischen Bezahlsystemen
  • Tragen der Kosten durch Betrug beim Kauf und Verkauf im Online-Handel
  • Übernehmen der Energiemehrkosten durch Beschädigung von Smart-Home-Geräten nach Hackerangriffen
  • Rechtliche Unterstützung nach dem reputierlichen Schaden durch Verwendung Ihres Namens im Internet und das Veröffentlichen privater Daten und der Verletzung des Urheberrechts.
  • Erstattung von Hard- und Software Beschädigung nach Cyberattacken.

 

Wir helfen Ihnen gerne dabei, dass aus einem Versehen oder einer Unwissenheit keine unabsehbaren Kosten auf Sie zukommen.

 

Sprechen Sie uns gerne an oder buchen Sie gleich einen Termin bei uns.

 

(Philipp Jestel, 07.06.2022)

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